Nachdem die Berg(sport)führer-Angelegenheiten – ebenso wie das Skilehrer- bzw. Skischulwesen – in Österreich Länderkompetenzen sind, fallen diese unter das Landesgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Mit Ausnahme der Landesverbände Wien/Niederösterreich (dort gibt es noch kein eigenes Bergsportführergesetz) und Kärnten sind deswegen alle anderen Landesverbände rechtlich gesehen Körperschaften öffentlichen Rechts, da ihre Existenz gesetzlich vorgeschrieben ist.
In Tirol gibt es noch die Besonderheit, dass der Tiroler Bergsportführerverband noch in neun Sektionen unterteilt ist, welche teilweise schon lange vor der Gründung des Verbandes existierten.